Frau trifft digital: Zwei Welten (KI-generiertes Symbolbild)
Frau trifft digital: Zwei Welten (KI-generiertes Symbolbild)

Das Thema Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gerade bei Bildern oder Texten, die vollständig oder teilweise von KI erstellt wurden, stellt sich die Frage: Wer ist der Rechtsinhaber und wie darf man solche Werke nutzen? Hier erfahrt ihr, worauf ihr laut deutschem Recht achten müssen.

1. Wer kann als Urheber gelten?

Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind nur persönliche geistige Schöpfungen schutzfähig. Werke, die überwiegend von KI stammen, erfüllen diesen Maßstab in der Regel nicht – Urheberrechtsschutz entfällt. Ein Mensch gilt nur dann als Urheber, wenn sein Anteil an der kreativen Gestaltung wirklich substanziell ist – etwa durch umfangreiche Prompt-Gestaltung oder manuelle Nachbearbeitung – und die KI lediglich als Werkzeug fungiert.

2. Sind KI-Inhalte geschützt oder gemeinfrei?

Vollständig KI-erstellte Bilder und Texte gelten derzeit in Deutschland als gemeinfrei, da kein menschlicher Urheber vorliegt. Es besteht somit kein Urheberrechtsschutz. Das bedeutet allerdings auch: Diese Inhalte können grundsätzlich frei verwendet werden – sofern keine Rechte Dritter verletzt werden.

3. Einsatz von Trainingsdaten und TDM-Ausnahmen

Das deutsche Urheberrecht (§ 60 d UrhG) gewährt Ausnahmen für Text- und Data-Mining (TDM), insbesondere in wissenschaftlichen Kontexten. Ein Hamburger Gericht urteilte 2024, dass das automatisierte Sammeln von Bildern für KI-Trainingsdaten (auch wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte betroffen sind) als TDM-Ausnahme zulässig sein kann, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Rahmen der EU-AI-Regulierung (ab August 2025 verbindlich für GPAI-Anbieter) müssen Trainingsanbieter zudem Transparenz über das verwendete Datenmaterial schaffen und möglichen Opt-Outs von Rechteinhabern Rechnung tragen.

4. Risiken bei Nutzung ohne Originalität

Auch wenn eine KI-generierte Arbeit keine eigenen Schutzrechte begründet, können Rechtsverletzungen Dritter auftreten: Wenn der Output einem bestehenden Werk stark ähnelt, kann eine Verletzung vorliegen – etwa bei gestylten Bildern, die an bekannte Werke anknüpfen. Sorgfalt ist erforderlich: Bildrückwärtssuche, Ähnlichkeitsprüfung oder Plagiatsscanner bieten Schutz vor ungewollten Verstößen.

5. Kommerzielle Nutzung und Haftung

Prinzipiell erlaubt: Da KI-Werke gemeinfrei sind, kann man sie kommerziell nutzen – sofern die Nutzungsbedingungen des KI-Tools nichts anderes vorsehen.
Allerdings: Haftung besteht, wenn der Inhalt zum Beispiel Persönlichkeitsrechte verletzt, irreführend ist oder gesetzliche Bestimmungen (z. B. AGG) verletzt. Zudem kann Verwendung ohne Quellenangabe oder Transparenz problematisch sein.

6. Kennzeichnungspflicht und Transparenz

Bisher besteht keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Doch das geplante EU-KI-Gesetz sieht vor, dass insbesondere beim Einsatz von KI für Deepfakes oder bei Texten mit öffentlichem Interesse eine deutliche Kennzeichnungspflicht eingeführt werden könnte. Für KI-Anbieter sind transparenzbezogene Pflichten bereits im AI Act vorgesehen, etwa zur Herkunft und Zusammensetzung der Trainingsdaten – verbindlich ab August 2025 für neue allgemeine KI-Modelle.

7. Tipps für Praktiker – was ihr tun solltet

  • Prüft die Nutzungsbedingungen des KI-Tools auf etwaige Einschränkungen.
  • Verwendet KI-Generierte Inhalte als Inspiration, nicht als exakte Kopie.
  • Gestaltet oder bearbeitet nach, damit ein eigener kreativer Anteil entsteht.
  • Nutzet Tools zur Überprüfung auf Ähnlichkeit oder rechtliche Risiken.
  • Kennzeichnet transparent, wenn KI eingesetzt wurde – vor allem im Geschäftskontext.
  • Bleibt auf dem Laufenden: spätestens ab August 2025 gelten neue Transparenzpflichten und Opt‑Out-Regeln gemäß EU-AI-Gesetz.

Mit diesen Regeln im Blick könnt ihr KI-generierte Inhalte rechtssicher nutzen – sei es für Webseiten, Marketing, kreative Projekte oder kommerzielle Anwendungen.

Von jimbobb

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