
Nach intensiven Verhandlungen haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Gewerkschaft Verdi eine Einigung im Tarifkonflikt erzielt. Dieser Kompromiss, der noch von den jeweiligen Gremien beider Parteien bestätigt werden muss, sieht erhebliche Verbesserungen für die rund 16.600 BVG-Beschäftigten vor.
Details der Einigung:
• Gehaltserhöhung: Das Grundgehalt wird in zwei Schritten um insgesamt 430 Euro erhöht:
• Ab dem 1. Juni 2025 steigt es um 380 Euro.
• Ein weiteres Plus von 50 Euro erfolgt zum 1. Juni 2026.
• Einmalzahlung: Die Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.
• Zulagen: Es gibt signifikante Erhöhungen bei den Zulagen:
• Die Schichtzulage steigt von 75 auf 130 Euro monatlich.
• Die Wechselschichtzulage erhöht sich von 130 auf 225 Euro monatlich.
• Die Fahrdienstzulage für das Fahrpersonal steigt von 100 auf 225 Euro und ab dem 1. Januar 2026 auf 255 Euro.
• Weihnachtsgeld: In den Jahren 2025 und 2026 wird das Weihnachtsgeld jeweils um 100 Euro erhöht, sodass es insgesamt 2.100 Euro beträgt.
Diese Vereinbarungen führen laut BVG zu einer durchschnittlichen Gehaltserhöhung von 15,4 % über zwei Jahre, wobei das Fahrpersonal von einer Steigerung von etwa 20 % profitiert.
Hintergrund des Tarifkonflikts:
Die Verhandlungen zwischen BVG und Verdi begannen Mitte Januar 2025 und wurden von mehreren Warnstreiks begleitet. Verdi forderte ursprünglich eine monatliche Gehaltserhöhung von 750 Euro, während die BVG dies als finanziell nicht tragbar betrachtete. Nach dem Scheitern der sechsten Verhandlungsrunde im März wurde eine Schlichtung unter der Leitung von Matthias Platzeck und Bodo Ramelow eingeleitet, die letztendlich zum aktuellen Kompromiss führte.
Ausblick:
Die Einigung muss noch von den Gremien beider Parteien bestätigt werden. Verdi plant eine Mitgliederbefragung bis zum 28. April 2025. Sollte die Einigung angenommen werden, tritt der neue Tarifvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und läuft bis Ende 2026.
Diese Vereinbarung stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Anerkennung der Leistungen der BVG-Beschäftigten dar.